Basismodul C1
Berufsbezogene Deutschförderung nach DeuFöV
Das Kulturzentrum Lagerhaus e.V. führt im Rahmen des ESF-BAMF-Programms C1-Kurse nach DeuFöV durch. Die Kurse beinhalten 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten berufsbezogenen Deutschunterricht, sind innerhalb von 4-5 Monaten zu absolvieren und enden mit einer C1-Prüfung nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) der Telc GmBH. Die Kurse sind für die Teilnehmenden in der Regel kostenlos, eine Kostenübernahme erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nachdem das Jobcenter/die Agentur für Arbeit oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme ausgestellt hat. Hierfür ist Voraussetzung, dass bereits ein B2 Zertifikat erworben wurde und man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Das Sprachniveau C1 nach dem GER bildet die erste Stufe der kompetenten Sprachverwendung. Es ist in verschiedenen Berufsfeldern faktische oder gar gesetzliche Voraussetzung, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Welches Niveau vorausgesetzt wird, entscheiden die jeweiligen Bundesländer, hier gibt es entsprechende Unterschiede. So werden beispielsweise für Apothekerinnen/Apotheker, Ärztinnen/Ärzte, Erzieherinnen/Erzieher, Psychologinnen/Psychologen, Tierärztinnen/Tierärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen in vielen Bundesländern Deutsch-kenntnisse auf der Niveaustufe C1 des GER verlangt. Die Fachwelt ist sich aber auch darüber einig, dass angesichts des technologischen Wandels und der immer weiter steigenden fachlichen und kommunikativen Anforderungen im Arbeitsleben das Vorliegen von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 in immer mehr Berufsfeldern unabdingbar ist, um im Berufsleben zu bestehen, und sich auch auf den Verlauf einer Berufsaus- und Weiterbildung sehr positiv auswirkt.
Der Kurs richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund und Deutsch als Zweitsprache, im arbeitsfähigen Alter, die Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2 entsprechend dem GER aufweisen die Aufnahme einer ihrer Qualifikation und/oder ihren beruflichen Neigungen entsprechenden Tätigkeit anstreben, sich beruflich neu orientieren wollen, ein angemessenes Sprachniveau für die Ausübung von hochqualifizierten, nichtreglementierten Berufen anstreben und die ihre allgemeinen und berufsbezogenen Sprachkenntnisse verbessern wollen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, sowie bereits über ein C1-Zertifikat verfügen. Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls teilnehmen (§4 DeuFöV).
Sie können eine Verpflichtung oder Berechtigung, zur Teilnahme, nach § 45a Aufenthaltsgesetz durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter erhalten wenn Sie
- ausbildungssuchend gemeldet sind
- arbeitssuchend gemeldet sind
- arbeitslos gemeldet sind
- oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/des Jobcenters befinden
Eine Verpflichtung oder Berechtigung zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie erhalten wenn
- Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind und
- zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
- begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
- für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
- für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
Für die Kurse sind 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten geplant, die innerhalb von 4-5 Monaten absolviert werden müssen. Die Kurse finden vor- oder nachmittags an 4-5 Tagen die Woche statt. Genaue Termine erfragen Sie bitte bei Ihrem Kursträger.
Nachdem Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme von der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, bekommen Sie eine Liste mit Kursträgern in Ihrer Nähe. Den Kursträger können Sie frei wählen.
Die Kurse starten monatlich bei verschiedenen Trägern in Bremen und Bremerhaven.
Genaue Termine erhalten Sie auf Anfrage bei einem Träger oder im Kursnet der Arbeitsagentur.
Berufsvorbereitender Deutschunterricht mit abschließender C1-Prüfung nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) der Telc GmBH. In 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden Kenntnisse und Kompetenzen der deutschen Sprache im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vermittelt. Die Inhalte entsprechen dem pädagogischen Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß DeuFöV.
Basismodule:
Modul C1
- Kommunikation am Arbeitsplatz
- Arbeitssuche
- Aus- und Fortbildung
- Rechtliches
- Produkte, Werbung und Konsumverhalten
- Unternehmen und Wirtschafts-regionen in Deutschland
- Umgang und Lernen mit digitalen Medien
- Kooperation und Vernetzung
- Internationale Zusammenarbeit, Diversität und Interkulturalität
Erforderlich ist eine Teilnahmeberechtigung, gemäß DeuFöv, ausgestellt durch das Jobcenter/die Agentur für Arbeit oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zusätzlich benötigen Sie ein B2-Zertifikat.
Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren nutzen bitte folgendes Formular für einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Antragsformular
Bei persönlicher Eignung übernimmt in der Regel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Kosten. Wer Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss vor Beginn eines Moduls, einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07€ pro Unterrichtseinheit vor Beginn des Kurses an den Kursträger zahlen.
Der Kostenbeitrag entfällt, wenn Sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden und zusätzlich
- Arbeitslosengeld I oder II
- Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt)
- Bezüge nach dem Asylbewerbergesetz
- in einer Ausbildung sind oder
- Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Fahrtkosten
Ihnen können die Fahrtkosten erstattet werden, wenn Sie
- Arbeitslosengeld II
- Grundsicherung
- Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
- Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
- Ihr Wohnort mehr als 3 km von ihrem Unterrichtsort entfernt ist (kürzeste Fußstrecke)
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist bei Ihrem Kursträger zu stellen. Bitte nutzen Sie folgendes Formular: Fahrtkostenantrag
Im Kulturzentrum Lagerhaus e.V. bringen wir verschiedenste Menschen und Kulturen in einer angenehmen Atmosphäre zusammen, um gemeinsam Deutsch zu lernen. Interesse? Dann sprechen Sie uns einfach an!