kurs_B1-B2
Deutschkurs Brückenelement B1/B2
Das Kulturzentrum Lagerhaus e.V. führt im Rahmen des ESF-BAMF-Programms Brückenelement – B1/B2 nach DeuFöv durch. Das Brückenelement ist dabei kein eigener Kurs, sondern integraler Bestandteil eines 500 UE umfassenden B2-Basiskurses. Der Übergang zwischen dem Integrationskurs und einem anschließenden Berufssprachkurs mit dem Zielniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) stellt für viele Lernende eine große Herausforderung dar. In einem eigens für diesen Übergang entwickelten Brückenelement B1/B2 werden die bereits bekannten B1-Inhalte aus dem Integrationskurs mit berufsweltlichen Kontexten in 100 Unterrichtseinheiten (UE) wiederholt und gefestigt, um die Teilnehmenden besser als bisher auf die Anforderungen des B2-Basiskurses vorzubereiten.
Teilnehmende am Brückenelement B1/B2 sind Menschen mit Deutsch als Zweitsprache (DaZ) im arbeitsfähigen Alter,
-die ein DTZ-Zertifikat mit der Niveaustufe B1 nach GER vorlegen können,
-deren Ergebnisse des DTZ-Zertifikats SOWOHL im Testteil Hören/Lesen ALS AUCH im Testteil Schreiben UNTER einer bestimmten Punktegrenze liegen.
Punktegrenze Hören/Lesen: 37 (B1 gut erfüllt)
Punktegrenze Schreiben: 17 (B1 gut erfüllt)
Absolventen von B1-Zertifikatsprüfungen, deren Zertifikat älter als 6 Monate ist, müssen vor
Kursbeginn einen Einstufungstest bei einem zugelassenen Kursträger durchlaufen, damit dieser anschließend die optimale Kurszuordnung vornehmen kann.
Die Kurse beinhalten 500 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten berufsbezogenen Deutschunterricht, sind innerhalb von 5-6 Monaten zu absolvieren und enden mit einer B2-Prüfung nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) der Telc GmBH. Die Kurse sind für die Teilnehmenden in der Regel kostenlos, eine Kostenübernahme erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nachdem das Jobcenter/die Agentur für Arbeit oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme ausgestellt hat. Hierfür ist Voraussetzung, dass bereits ein B1-Zertifikat erworben wurde und man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
Nachdem Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme von der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, bekommen Sie eine Liste mit Kursträgern in Ihrer Nähe. Den Kursträger können Sie frei wählen.
Die Kurse starten monatlich bei verschiedenen Trägern in Bremen und Bremerhaven.
Genaue Termine erhalten Sie auf Anfrage bei einem Träger oder im Kursnet der Arbeitsagentur.
Berufsvorbereitender Deutschunterricht mit abschließender A2-Prüfung nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) der Telc GmBH. In 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden Kenntnisse und Kompetenzen der deutschen Sprache im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vermittelt. Die Inhalte entsprechen dem pädagogischen Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß DeuFÖV.
Spezialmodule:
Modul A2
– Lernen lernen
– Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf
– Arbeitssuche, Bewerbung
– Berufsfelder, Arbeitsorte und Tätigkeiten
– Kommunikation am Arbeitsplatz
– Aus- und Fortbildung
– Rechte und Pflichten als Arbeitnehmende
– Materialien, Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen, Produkte
Erforderlich ist eine Teilnahmeberechtigung, gemäß DeuFÖV, ausgestellt durch das Jobcenter/die Agentur für Arbeit oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zusätzlich benötigen Sie ein A2-Zertifikat.
Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren nutzen bitte folgendes Formular für einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Antragsformular
Bei persönlicher Eignung übernimmt in der Regel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Kosten. Wer Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss vor Beginn eines Moduls, einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07€ pro Unterrichtseinheit vor Beginn des Kurses an den Kursträger zahlen.
Der Kostenbeitrag entfällt, wenn Sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden und zusätzlich
– Arbeitslosengeld I oder II
– Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt)
– Bezüge nach dem Asylbewerbergesetz
– in einer Ausbildung sind oder
– Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Fahrtkosten
Ihnen können die Fahrtkosten erstattet werden, wenn Sie
– Arbeitslosengeld II
– Grundsicherung
– Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
– Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
– Ihr Wohnort mehr als 3 km von ihrem Unterrichtsort entfernt ist (kürzeste Fußstrecke)
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist bei Ihrem Kursträger zu stellen. Bitte nutzen Sie folgendes Formular: Fahrtkostenantrag