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Deutschkurs C1 (DeuFÖV)
Das Sprachniveau C1 nach dem GER bildet die erste Stufe der kompetenten Sprachverwendung. Es ist in verschiedenen Berufsfeldern faktische oder gar gesetzliche Voraussetzung, um eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen zu können. Welches Niveau vorausgesetzt wird, entscheiden die jeweiligen Bundesländer, hier gibt es entsprechende Unterschiede. So werden beispielsweise für Apothekerinnen/Apotheker, Ärztinnen/Ärzte, Erzieherinnen/Erzieher, Psychologinnen/Psychologen, Tierärztinnen/Tierärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen in vielen Bundesländern Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 des GER verlangt. Die Fachwelt ist sich aber auch darüber einig, dass angesichts des technologischen Wandels und der immer weiter steigenden fachlichen und kommunikativen Anforderungen im Arbeitsleben das Vorliegen von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1 in immer mehr Berufsfeldern unabdingbar ist, um im Berufsleben zu bestehen, und sich auch auf den Verlauf einer Berufsaus- und Weiterbildung sehr positiv auswirkt.
Der Kurs richtet sich an Menschen mit Migrationshintergrund und Deutsch als Zweitsprache, die ihre allgemeinen und berufsbezogenen Sprachkenntnisse verbessern wollen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Asylbewerber/-innen und Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls teilnehmen (§4 DeuFÖV).
Sie können eine Verpflichtung oder Berechtigung, zur Teilnahme, nach §45a Aufenthaltsgesetz durch die Agentur für Arbeit/das Jobcenter erhalten wenn Sie
– ausbildungssuchend gemeldet sind
– arbeitssuchend gemeldet sind
– arbeitslos gemeldet sind
– oder sich in einer Aus- oder Weiterbildungsmaßnahme der Agentur für Arbeit/des Jobcenters befinden
Eine Verpflichtung oder Berechtigung zur Teilnahme durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können Sie auch erhalten wenn
– Sie nicht ausbildungssuchend, arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind und
– zur Zeit eine Ausbildung absolvieren
– begleitend zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses oder
– für einen erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine unterstützende berufsbezogene Deutschsprachförderung benötigen
– für die Erteilung einer Berufserlaubnis ein bestimmtes Sprachniveau erreichen müssen
Für die Kurse sind 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten geplant, die innerhalb von 4-5 Monaten absolviert werden müssen. Die Kurse finden vor- oder nachmittags an 4-5 Tagen die Woche statt. Genaue Termine erfragen Sie bitte bei Ihrem Kursträger.
Nachdem Sie eine Berechtigung oder Verpflichtung zur Teilnahme von der Agentur für Arbeit/dem Jobcenter oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben, bekommen Sie eine Liste mit Kursträgern in Ihrer Nähe. Den Kursträger können Sie frei wählen.
Die Kurse starten monatlich bei verschiedenen Trägern in Bremen und Bremerhaven.
Genaue Termine erhalten Sie auf Anfrage bei einem Träger oder im Kursnet der Arbeitsagentur.
Berufsvorbereitender Deutschunterricht mit abschließender A2-Prüfung nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen (GER) der Telc GmBH. In 400 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten werden Kenntnisse und Kompetenzen der deutschen Sprache im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) vermittelt. Die Inhalte entsprechen dem pädagogischen Konzept des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gemäß DeuFÖV.
Spezialmodule:
Modul A2
– Lernen lernen
– Umgang und Lernen mit digitalen Medien für den Beruf
– Arbeitssuche, Bewerbung
– Berufsfelder, Arbeitsorte und Tätigkeiten
– Kommunikation am Arbeitsplatz
– Aus- und Fortbildung
– Rechte und Pflichten als Arbeitnehmende
– Materialien, Arbeitsgeräte, Werkzeuge, Maschinen, Produkte
Erforderlich ist eine Teilnahmeberechtigung, gemäß DeuFÖV, ausgestellt durch das Jobcenter/die Agentur für Arbeit oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zusätzlich benötigen Sie ein A2-Zertifikat.
Auszubildende und Personen im Anerkennungsverfahren nutzen bitte folgendes Formular für einen Antrag auf Berechtigung zur Teilnahme beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Antragsformular
Bei persönlicher Eignung übernimmt in der Regel das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Kosten. Wer Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, muss vor Beginn eines Moduls, einen Kostenbeitrag in Höhe von 2,07€ pro Unterrichtseinheit vor Beginn des Kurses an den Kursträger zahlen.
Der Kostenbeitrag entfällt, wenn Sie sich in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befinden und zusätzlich
– Arbeitslosengeld I oder II
– Grundsicherung (Hilfe zum Lebensunterhalt)
– Bezüge nach dem Asylbewerbergesetz
– in einer Ausbildung sind oder
– Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
Fahrtkosten
Ihnen können die Fahrtkosten erstattet werden, wenn Sie
– Arbeitslosengeld II
– Grundsicherung
– Bezüge nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
– Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme erhalten.
– Ihr Wohnort mehr als 3 km von ihrem Unterrichtsort entfernt ist (kürzeste Fußstrecke)
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung ist bei Ihrem Kursträger zu stellen. Bitte nutzen Sie folgendes Formular: Fahrtkostenantrag